Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen beim Weinfest Chemnitz

 

 

Im Rahmen des Weinfests Chemnitz werden durch den Veranstalter (SEG Unternehmensgruppe) sowie durch beauftragte Dienstleister (exclusiv events)  Foto- und Videoaufnahmen angefertigt.

 

Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit und können insbesondere auf den Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook) sowie der Webseite des Weinfests veröffentlicht werden.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigen Besucher*innen gemäß § 23 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) konkludent ein, dass Bild- und Tonaufnahmen von ihrer Person im Rahmen des Events angefertigt und veröffentlicht werden dürfen – sofern sie nicht im Mittelpunkt der Darstellung stehen.

Für Nahaufnahmen oder Interviews wird eine separate Einwilligung eingeholt.

Sollten Sie mit einer bestimmten Veröffentlichung nicht einverstanden sein, kontaktieren Sie uns bitte unter:
kommunikation@exclusiv-events.com


 

Gesetzlicher Hintergrund

Die rechtliche Grundlage ergibt sich in Deutschland aus:

  • § 22 und § 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
    → Veröffentlichung von Bildnissen ist mit Einwilligung zulässig; bei Veranstaltungen von öffentlichem Interesse auch ohne Einwilligung, wenn die abgebildete Person nicht Hauptmotiv ist.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
    → Die Aufnahmen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung des Events, was ein berechtigtes Interesse darstellt.